Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB)

SGV BNE-Regionalzentrum HSK (BNE-RZ HSK)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) gelten für alle Veranstaltungen, Kurse und Lehrveranstaltungen, die vom SGV BNE-Regionalzentrum HSK (nachfolgend: BNE-RZ) angeboten und durchgeführt werden.
  2. Sie gelten gegenüber allen Teilnehmern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Buchungsvorgang/Online-Kalender/Vertragsschluss

  1. Das BNE-RZ stellt auf seiner Internetseite einen Online-Kalender bzw. eine Veranstaltungsübersicht zur Verfügung, über den Teilnehmer Veranstaltungen auswählen und eine Buchungsanfrage stellen können. Die Nutzung des Online-Kalenders ermöglicht die Übermittlung einer Buchungsanfrage, begründet jedoch noch keinen Vertragsschluss.
  2. Mit dem Absenden der Buchungsanfrage über den Online-Kalender gibt der Interessent ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Das BNE-RZ ist an dieses Angebot nicht gebunden und kann es ohne Angabe von Gründen ablehnen.
    Der Buchungsbutton im Online-Kalender ist mit der Aufschrift „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ oder einer gleichwertigen, eindeutigen Bezeichnung versehen, aus der hervorgeht, dass der Interessent mit dem Absenden eine zahlungspflichtige Buchungsanfrage stellt, § 312j Abs. 4 BGB.
  3. Veranstaltungen werden grundsätzlich mit einer schriftlichen Bestätigung von Seiten des BNE-RZ verbindlich wirksam. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Vertrag mit dem BNE-RZ.  Die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB, insbesondere per E-Mail. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung des Online-Buchungssystems stellt keine Buchungsbestätigung im Sinne dieser Regelung dar und begründet keinen Vertragsschluss.
  4. Die ATB sind im Online-Buchungssystem vor Absenden der Buchungsanfrage vollständig abrufbar und ausdruckbar. Der Teilnehmer bestätigt durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox aktiv, die ATB zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein. Ohne diese Bestätigung kann die Buchungsanfrage technisch nicht abgeschlossen werden.
  5. Nach Eingang der Buchungsanfrage erhält der Interessent eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese dient ausschließlich der Information über den Eingang der Anfrage und stellt ausdrücklich keine Buchungsbestätigung im Sinne von Abs. 3 dar.
  6. Das BNE-RZ bemüht sich, Buchungsanfragen innerhalb von 10 Werktagen zu bearbeiten. Ein Anspruch auf Annahme der Buchungsanfrage innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
  7. Das BNE-RZ übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene technische Verfügbarkeit des Online-Buchungssystems. Bei technischen Problemen kann die Buchungsanfrage alternativ per E-Mail oder telefonisch gestellt werden.

§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Hinweis: Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die Buchung im Wege des Fernabsatzes (insbesondere über den Online-Kalender oder per E-Mail) vornehmen. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, d.h. ab dem Tag des Zugangs der Buchungsbestätigung in Textform durch das BNE-RZ.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SGV BNE-Regionalzentrum HSK
Hasenwinkel 4
59821 Arnsberg
E-Mail: bne@sgv.de
Telefon: 02931 52 48 65

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Besonderer Hinweis: Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, und haben Sie zur Kenntnis genommen, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung durch das BNE-RZ Ihr Widerrufsrecht verlieren, so erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung.
Wenn Sie verlangen, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Rechtlicher Hinweis: Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
SGV BNE-Regionalzentrum HSK
Hasenwinkel 4
59821 Arnsberg
E-Mail: bne@sgv.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Buchung der folgenden Veranstaltung:
Veranstaltung: ___________________________
Veranstaltungsdatum: ___________________________
Bestellt am ()/erhalten am (): ___________________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________
Datum: ___________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 4 Leistungsumfang

  1. Die zu erbringenden Leistungen und der Leistungsumfang gehen aus der Beschreibung der Veranstaltung auf der Internetseite des BNE-RZ sowie der Buchungsbestätigung hervor. Das BNE-RZ ist als Veranstalter an die gewissenhafte und ordnungsgemäße Erbringung der in der Beschreibung enthaltenen Angaben gebunden.
  2. Änderungen und Nebenabreden zu den vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das BNE-RZ als Veranstalter.
  3. Organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. Ort der Veranstaltung, Dozierende) behält sich das BNE-RZ vor. Solche Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum kostenfreien Rücktritt, sofern sie zumutbar sind und den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
  4. Terminverschiebungen werden mit einer schriftlichen Bestätigung von Seiten des BNE-RZ gültig.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern eine Teilnahmegebühr fällig wird, ist diese in der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Höhe zu entrichten. Die Fälligkeit richtet sich nach den Angaben in der Buchungsbestätigung bzw. der Veranstaltungsbeschreibung.
  2. Die Zahlung hat auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des BNE-RZ zu erfolgen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist das BNE-RZ berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen.

§ 6 Rücktritt und Absage durch den Teilnehmer

  1. Terminabsagen auf schriftlichem Wege sind bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
  2. Bei einer Absage durch die Teilnehmenden ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn berechnet das BNE-RZ eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 €.
  3. Die Absage hat in Textform (E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Absage beim BNE-RZ.
  4. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem BNE-RZ kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 3 dieser ATB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Macht der Verbraucher fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, fallen keine Stornierungsgebühren an.

§ 7 Absage und Rücktritt durch das BNE-RZ

  1. Das BNE-RZ behält sich vor, unter gewissen Umständen eine Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden kurzfristig kontaktiert und über Ersatztermine informiert bzw. werden mögliche Ersatztermine angeboten.
  2. Gründe für Absagen durch das BNE-RZ sind unter anderem:
    • Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    • Krankheit ohne Ersatz des/der Referenten
    • Extreme Wetterverhältnisse (Sturm, Gewitter, Unwetterwarnung des DWD)
    • Höhere Gewalt
  3. Im Falle einer Absage durch das BNE-RZ werden bereits geleistete Teilnahmegebühren an die Teilnehmer vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen, soweit das BNE-RZ die Absage nicht zu vertreten hat.

§ 8 Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmende können von Seiten des BNE-RZ vorzeitig von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie diese wiederholt stören oder die Sicherheit der Gruppe beeinträchtigen. Gleiches gilt bei diskriminierendem Verhalten gegenüber anderen Personen sowie bei Äußerungen oder Handlungen, die gegen die Grundwerte einer offenen und demokratischen Gesellschaft verstoßen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 9 Haftung

  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Das BNE-RZ haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des BNE-RZ oder seiner Erfüllungsgehilfen/Dozierenden.
  3. Bei Verletzungen von Gesundheit oder Körper sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das BNE-RZ auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Für entstandene Sachschäden übernimmt das BNE-RZ keine Haftung.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Aufsichtspflicht bei Kinder- und Jugendgruppen

  1. Begleitpersonen von Jugend- und Kindergruppen sind auch während der Veranstaltung für die Einhaltung der Teilnahmeregeln verantwortlich und müssen die Gruppen begleiten. Die Aufsichtspflicht liegt während der Veranstaltung weiterhin bei den Begleitpersonen.
  2. Das BNE-RZ übernimmt keine Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Teilnehmern, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

§ 11 Waldtypische Gefahren / Veranstaltungsgelände

  1. Da viele Veranstaltungen des BNE-RZ im Wald stattfinden, wird ausdrücklich auf waldtypische Gefahren hingewiesen.
  2. In anderen Bereichen sowie in Wäldern außerhalb des Veranstaltungsgeländes (wenn Angebote beim Teilnehmer vor Ort stattfinden) obliegt die Sicherungspflicht dem jeweiligen Waldbesitzer und beinhaltet auch hier waldtypische Gefahren.
  3. Weitere Informationen hierzu liefert das Waldbetretungsrecht (Landesforstgesetz NRW, § 2).

§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle vom BNE-RZ zur Verfügung gestellten Programme, Konzepte, Unterlagen, Materialien und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie bleiben – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – Eigentum des BNE-RZ.
  2. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Umsetzung dieser Inhalte über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BNE-RZ nicht gestattet.
  3. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

§ 13 Datenschutz / Datenverarbeitung

  1. Zum Zwecke des Buchungsvorgangs werden Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer verarbeitet. Die genannten Daten werden elektronisch zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verarbeitet. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  2. Die Daten werden gespeichert, bis alle gegenseitigen Ansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vollständig erledigt und die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
  3. Für einen Vertragsschluss ist es erforderlich, dass das BNE-RZ Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Teilnehmers erhält.  Ohne Bereitstellung dieser Daten kann kein Vertrag geschlossen werden.
  4. Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des BNE-RZ, die auf der Internetseite abrufbar ist.

§ 14 Auslegung der ATB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise verstanden werden. Dabei sind die Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen, rechtlich nicht vorgebildeten Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser ATB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken. Gemäß § 306 BGB gilt die grundsätzliche Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile trotz des Ausfalls einer einzelnen unwirksamen AGB-Bestimmung fort.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser ATB bedürfen der Textform.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen ATB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des BNE-RZ. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Stand: Mai 2026
SGV BNE-Regionalzentrum HSK